Rechtsprechung
BFH, 08.02.2010 - II B 67/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren
- openjur.de
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage; Trennung von Verfahren
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, BGB § 133, BGB § 157
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren - rewis.io
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren
- rewis.io
Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung der Formulierung "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen"
- rechtsportal.de
Auslegung der Formulierung "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen"
- datenbank.nwb.de
Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage; Ablehnung des FG Verfahren nach Klagegegenstände zu trennen kein Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung der Formulierung "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen"
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.01.2009 - 8 K 2155/05
- BFH, 08.02.2010 - II B 67/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 926
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.10.1984 - II R 109/82
Verwertungsbefugnis - Grundstückskauf - Grunderwerb - Benennungsrecht
Auszug aus BFH, 08.02.2010 - II B 67/09
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision rügt die Klägerin, das FG habe nicht die Gesamtheit der im Rahmenvertrag enthaltenen Regelungen gewürdigt, und knüpft daran als Fragen von grundsätzlicher Bedeutung an, was im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 GrEStG unter Gesamtheit der Vereinbarungen im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Oktober 1984 II R 109/82 (BFHE 142, 185, BStBl II 1985, 97) zu verstehen ist und ob zu den Gesamtumständen des Streitfalls auch gehört, wie der erkennende Senat des FG in einem Parallelverfahren entschieden hat.a) Damit, dass die Klägerin anknüpfend an das Urteil des BFH in BFHE 142, 185, BStBl II 1985, 97 geklärt haben will, was unter "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen" zu verstehen ist, ist weder eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung dargelegt noch die Erforderlichkeit einer Revisionsentscheidung dargetan.
- BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983
Auszug aus BFH, 08.02.2010 - II B 67/09
b) Sofern sich daraus eine noch klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergeben sollte, hätte diese in Auseinandersetzung etwa mit der Entscheidung des BFH vom 26. Juli 2000 II R 33/98 (BFH/NV 2001, 206) entwickelt werden müssen. - FG Münster, 22.01.2009 - 8 K 2155/05
Vorliegen einer Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz …
Auszug aus BFH, 08.02.2010 - II B 67/09
Das Finanzgericht (FG) nahm mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1249 veröffentlichten Entscheidung an, nach dem Rahmenvertrag sei der Ankauf und die Verwertung der Grundstücke durch die GmbH auf Rechnung der Klägerin erfolgt.
- BFH, 21.01.2013 - III B 167/11
Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz
Die von dem Kläger gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von den BFH-Entscheidungen vom 3. November 2010 II B 55/10 (…BFH/NV 2011, 295), vom 25. März 2010 X B 165/09 (…BFH/NV 2010, 1461), vom 8. Februar 2010 II B 67/09 (BFH/NV 2010, 926) und vom 25. Februar 2009 IX R 76/07 (…BFH/NV 2009, 1268) liegt jedenfalls nicht vor.b) Die Zulassung der Revision wegen Divergenz zu den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461 und in BFH/NV 2010, 926 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil in Beschlüssen, die in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangen sind, keine revisiblen Rechtsfragen entschieden werden, so dass diese als Divergenzentscheidungen ausscheiden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2004 X B 175/03, BFH/NV 2004, 1544, …und vom 13. Juli 2010 V B 121/09, BFH/NV 2010, 2015;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 50).
c) Im Übrigen scheitert eine Divergenz zu den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 jedenfalls deshalb, weil das FG seiner Entscheidung keinen tragenden abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit den Rechtsausführungen in den vermeintlichen Divergenzentscheidungen nicht übereinstimmt.
bb) Nach Auffassung des Klägers könne den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 entnommen werden, dass außerprozessuale Verfahrenserklärungen entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auszulegen seien bzw. dass die Grundsätze des § 133 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen auch im steuerrechtlichen Verfahren Anwendung fänden.
Rechtsprechung
BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- openjur.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel - rewis.io
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- rewis.io
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- rechtsportal.de
Ablehnung einer Vertagung unter Verweis auf die mangelhafte Vorbereitung eines Verfahrensbeteiligten
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Rechts auf Gehör
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
- BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 926
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Ferner hätte für eine ordnungsgemäße Rüge dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Anträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht gerügt haben (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.) Hieran fehlt es im Streitfall. - BFH, 21.12.2001 - IX B 75/01
Terminsverlegung; postulationsunfähige Beteiligte
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann zwar auch durch die fehlerhafte Ablehnung eines Vertagungsantrags verletzt sein (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 IX B 75/01, BFH/NV 2002, 662, m.w.N.). - BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09
Teilnahme eines durch Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten an der …
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Welche Gründe als erheblich anzusehen sind, richtet sich dabei nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2009 IX B 57/09, BFH/NV 2009, 1453, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 19 A 3006/06
Dr. Gunther von Hagens rehabilitiert
80 vgl. aber ohne nähere Begründung zur vorausgesetzten Zulässigkeit eines Hilfsvertagungsantrags BFH, Beschluss vom 5.2.2010 IX B 164/09 , juris, Rdn. 5; BSG, Urteil vom 22.8.2000 B 2 U 15/00 R , juris, Rdn. 6, 12.